Am 09. Oktober 2018 referierte Rechtsanwalt Volpp im Rahmen der Sonderveranstaltung des VDIV mit den Kooperationspartnern Geiger Bauwerksanierung GmbH & Co. KG, Protector KKS GmbH & renoplan gmbH über Die Pflichten des Verwalters bei Instandsetzungsmaßnahmen. Von der Vorbereitung bis zum Abschluss der Baumaßnahme treffen den Verwalter zahlreiche Pflichten gegenüber den Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft. Neben der Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung gab Rechtsanwalt Volpp den über 60 Teilnehmern praktische Tipps zu Themen wie Objektbegehung, Einberufungsschreiben und Vergleichsangebote.