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Der störende Wohnungseigentümer nach der WEG-Reform Verstöße gegen die Hausordnung, Schwarzbauten, rechtswidriger Gebrauch des Sondereigentums - Das müssen Verwalterinnen und Verwalter wissen in 3 Stunden Weiterbildungsnachweis: 3 Netto-Zeitstunden Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt und bestätigt. KOSTEN: 100,00 Euro zzgl. MwSt. Wer [...]
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