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Wer muss in den Knast? Verwalter, Wohnungseigentümer, die GdWe? Strafrecht und OwiG bei der WEG-Verwaltung

Weiterbildungsnachweis 3 Netto-Zeitstunden

Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt und bestätigt.

KOSTEN: 120,00 Euro zzgl. MwSt.

Der Verwalter vergreift sich an der Rücklage, tötet den Beirat; klare Fälle. Gehe nicht über Los… Wie ist aber mit Regiezahlungen der Versicherung an den Verwalter umzugehen? Wer ist richtiger Adressat einer Ordnungsverfügung bei Verstößen gegen den Brandschutz? Gibt es Kick-Back tatsächlich? Häufig haben Verwalterinnen und Verwalter keine böse Absicht in ihrem Tun, Staatsanwälte und Behörden sehen das aber ganz anders. Wie man sich wirksam vor Strafe schützt in 3 Stunden.

Bearbeitung durch den Anwalt.

Aus den Inhalten:

-Untreue des Verwalters Einzelfälle

-Offene und verdeckte Kick-Back-Zahlungen

-Unzulässige Kontenanlagen

-Verstöße gegen die Vertraulichkeit des Wortes

-Typische Ordnungswidrigkeiten

ANMELDUNG: 

https://join.next.edudip.com/de/webinar/wer-muss-in-den-knast-verwalter-wohnungseigentumer-die-gdwe-strafrecht-und-owig-bei-der-weg-verwaltung/2598022