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Wenn der Mieter nervt: Der rechtssichere Umgang des WEG-Verwalters mit den Mietern

Weiterbildungsnachweis 3 Netto-Zeitstunden

Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt und bestätigt.

KOSTEN: 110,00 Euro zzgl. MwSt.

Wenn es nur die Wohnungseigentümer wären, die den WEG-Verwalter mit Anrufen, E-Mails und sonstigen Anliegen beschäftigen. Auch Mieter werden immer häufiger-veranlasst durch den vermietenden Wohnungseigentümer-beim Verwalter vorstellig und beschäftigen ihn mit mutmaßlichen Ansprüchen, teilweise auch Anträgen. Das reformierte WEG bezieht den Mieter in die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ein. Der Verwalter muss also wissen, wann er wie handeln muss, vor allem aber, wann nicht.

Aus den Inhalten:

• Der Mieter und die E-Mobilität.

• Belegprüfung durch den Mieter; darf der das?

• Wann müssen Mieter bauliche Veränderungen dulden, wann nicht, was macht der Verwalter?

• Wer kündigt dem Mieter Erhaltungsmaßnahmen an, was muss beim Beschluss beachtet werden?

• Welcher Kostenverteilung gilt gegenüber dem Vermieter, wenn die Gemeinschaft die Schlüssel ändert?

• Der Mieter als Störer; wer ist zuständig, die Gemeinschaft oder der vermietende Wohnungseigentümer?

Direkt zur Anmeldung:
https://next.edudip.com/de/webinar/webinar-wenn-der-mieter-nervt-der-rechtssichere-umgang-des-weg-verwalters-mit-den-mietern/1835312