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Was zum Teufel gilt denn nun, die Teilungserklärung oder doch das Gesetz?

Weiterbildungsnachweis :3 Netto-Zeitstunden

Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt und bestätigt.

KOSTEN: 100,00 Euro zzgl. MwSt.

„Was steht denn in der Teilungserklärung?“ war bis zum 30.11.2020 die Frage, die Rechtsberater immer gestellt haben, wenn Verwalter/-innen mit einem rechtlichen Anliegen zu einem WEG-Problem an sie herangetreten sind. Aus und vorbei; seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 kann man sich auf die Teilungserklärung nicht mehr verlassen. Denn § 47 WEG formiert eine komplizierte Regel zur Auslegung von Altvereinbarungen. Der Verwalter muss den sicheren Umgang beherrschen, denn er ist Anwender und Vollstrecker des in der Gemeinschaft geltenden Rechts. Im Webinar werden typische Klauseln zu Fragen der Versammlung, der Vollmachten, der Beschlussfähigkeit, zu Erhaltungsmaßnahmen und deren Kosten behandelt. Daneben Wege, über Beschlusskompetenzen des neuen Rechts einfache und verständliche Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Auszug aus den Inhalten:

-Beschlussfähigkeit der Versammlung
-Einberufungsfristen
-Abstimmungsquoren bei Baulichen Veränderungen
-Formvorschriften bei Vollmachten
-Erhaltungspflichten und Kosten
-Der Umgang mit Öffnungsklauseln
-Die Eintragung von Beschlüssen in das Grundbuch

Direkt zur Anmeldung:

https://www.edudip.com/de/webinar/was-zum-teufel-gilt-denn-nun-die-teilungserklarung-oder-doch-das-gesetz/1131144